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Kosten & Finanzierung

Im Vorfeld einer Behandlung kommt oft die Frage nach der Kostenübernahme durch die Krankenkassen bzw. -versicherungen auf. Wichtig: Kommen Sie zum ersten Mal zu uns in die Praxis, um sich unverbindlich zu informieren, entstehen Ihnen durch das Erstberatungsgespräch keine Kosten.

Ob und in welcher Höhe die Krankenkassen die Kosten der Behandlung übernehmen, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Alter: Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten prinzipiell nur die Kosten für Patienten, die zu Beginn der Behandlung noch keine 18 Jahre alt sind. Erwachsene müssen die Kosten selbst tragen, auch wenn die Therapie medizinisch notwendig ist. Dies gilt nicht für Versicherte mit schweren Kieferanomalien, die ein Ausmaß haben, das kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordert.
  • kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG): In der Erstuntersuchung wird die Kiefer- und Zahnfehlstellung des Kindes genau vermessen und nach der KIG eingestuft. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der Behandlung ab einer bestimmten Ausprägung.

Die Behandlung von leichteren Fehlstellungen ist dennoch häufig sinnvoll. Dazu und zu den möglichen Behandlungskosten werden Sie in unserer Praxis beraten.
Bei Übernahme durch die Krankenkasse müssen Sie zunächst 20 Prozent (ab dem zweiten Kind 10 Prozent) selbst tragen. Die Krankenkasse erstattet Ihnen diesen Betrag nach dem erfolgreichen Abschluss der Behandlung.

Ihre Zahnbehandlung ist steuerlich absetzbar.

Ihre Behandlung kann in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Wenn die Behandlung den so genannten Freibetrag überschreitet, können die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung - sowohl für Erwachsene als auch für Kinder - steuerlich geltend gemacht werden.

Vorlage eines Heil- und Kostenplans

Private Zusatzversicherungen

Wenn Sie eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten.

  • Ihr Tarif beinhaltet kieferorthopädische Behandlungen.
  • Sie haben den Vertrag abgeschlossen, bevor die Kiefer- oder Zahnfehlstellung diagnostiziert wurde.
  • Die im Vertrag vorgesehene Wartezeit ist bei Behandlungsbeginn bereits vergangen.

Information

Haben Sie Fragen zu den Kosten einer Behandlung?
Wir beraten Sie gern
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