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Im Vorfeld einer Behandlung kommt oft die Frage nach der Kostenübernahme durch die Krankenkassen bzw. -versicherungen auf. Wichtig: Kommen Sie zum ersten Mal zu uns in die Praxis, um sich unverbindlich zu informieren, entstehen Ihnen durch das Erstberatungsgespräch keine Kosten.
Ob und in welcher Höhe die Krankenkassen die Kosten der Behandlung übernehmen, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Die Behandlung von leichteren Fehlstellungen ist dennoch häufig sinnvoll. Dazu und zu den möglichen Behandlungskosten werden Sie in unserer Praxis beraten.
Bei Übernahme durch die Krankenkasse müssen Sie zunächst 20 Prozent (ab dem zweiten Kind 10 Prozent) selbst tragen. Die Krankenkasse erstattet Ihnen diesen Betrag nach dem erfolgreichen Abschluss der Behandlung.
Ihre Behandlung kann in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Wenn die Behandlung den so genannten Freibetrag überschreitet, können die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung - sowohl für Erwachsene als auch für Kinder - steuerlich geltend gemacht werden.
Wenn Sie eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten.
Haben Sie Fragen zu den Kosten einer Behandlung?
Wir beraten Sie gern.